Nützliche Links und Infos über Autos und Recht!
Unfall - Was nun? - Was tun?
...bei unverschuldetem Unfall. - Gutachten? Warum?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt
wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden
10 Punkte beachten:
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl
zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu
beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne
Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für
das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Sofern jedoch offensichtlich nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt,
(Schaden bis ca. 750,00 €) dürfte als Schadennachweis zumeist
der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
2. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe
gewährleistet, dass die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem
Umfang erstattet werden.
3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der
Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
4. Die Höhe eines evtl. Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein
Gutachten belegt werden.
Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten
Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro.
5. Die Beweissicherung über Schadenart und -Umfang wird in vielen Fällen auch dann
benötigt, wenn es Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die
Reparaturdurchführung gibt.
6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf
Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen
(fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte die Reparatur in einer
Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des
Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei einer fiktiven
Abrechnung hat der Geschädigte jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der
(nicht gezahlten) Umsatzsteuer.
7. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt
werden so, dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder
Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
8. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z. B. über nur geringe
Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet
werden.
9. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls in
aller Regel offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern
kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang
belegt werden.
10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im
Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern
auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall in
jedem Fall einen versierten Verkehrsrechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
Quelle: (Auszug aus einer Info-Broschüre des Bundesverbandes der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK)